Bürgerbüro

Führungszeugnis, beantragen


Kurzinformationen

Das Führungszeugnis (umgangssprachlich "polizeiliches Führungszeugnis") ist ein Ausdruck aus dem Strafregister, welches Auskunft darüber gibt, ob die betreffende Person vorbestraft ist.


Beschreibung

Das Führungszeugnis kann jede Person ab dem 14. Lebensjahr beantragen, jedoch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt dies durch den gesetzlichen Vertreter. Zur Beantragung muss die betreffende Person mit Alleiniger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung in der Stadt Wittstock/Dosse gemeldet sein.

 

Es gibt das Führungszeugnis:

  • für private Zwecke (Belegart N)

Das private oder auch einfache Führungszeugnis wird dem Antragsteller vom Bundesamt für Justiz direkt nach Hause gesandt. Es wird in der Regel zur Vorlage beim Arbeitsgeber oder auch künftigen Arbeitgeber benötigt, um nachzuweisen, ob und wenn ja welche Vorstrafen vorliegen.

  • zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart 0)

Das behördliche Führungszeugnis wird nach der Antragstellung direkt an die Behörde gesandt. Es wird z.B. bei der Neu-/Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, aber auch bei der Antragstellung auf Personenbeförderung, benötigt.

Hierfür ist die genaue Anschrift der Behörde, der Verwendungszweck sowie ggf. das Aktenzeichen anzugeben.

  • als erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE)

Das erweiterte Führungszeugnis wird dem Antragsteller ebenfalls direkt nach Hause gesandt. Es wird benötigt, wenn man in der Kinder- und Jugendbetreuung tätig ist, z.B. in der Kita, einer Schule oder dem Sportverein, oder die Erteilung unter Bezugnahme des § 30a Bundeszentralregistergesetz vorgesehen ist.

Zur Beantragung muss ein Aufforderungsschreiben vorgelegt werden, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis von der antragstellenden Person verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz vorliegen.

Eine Bevollmächtigung durch den Antragsteller ist nicht möglich, da das Führungszeugnis persönlich beantragt werden muss.

Ausnahme:

Bei Geschäftsunfähigkeit der betroffenen Person ist nur der gesetzliche Vertreter berechtigt das Führungszeugnis zu beantragen.

Wenn Sie den Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion besitzen, haben Sie auch die Möglichkeit ein Führungszeugnis online direkt bei dem Bundesamt für Justiz zu beantragen. Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen

  • ggf. Aufforderungsschreiben zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses


Fristen

Längstens 2 Wochen ab Antragstellung bis zur Zustellung


Gebühren

Bei der Antragstellung ist eine Gebühr in Höhe von 13 € zu entrichten.

Gebührenbefreiung möglich bei:

  • Bezug von Sozialleistungen (z.B. ALG II); aktueller Bescheid erforderlich
  • Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit; Bescheinigung erforderlich

Ansprechpartner

Frau Samusch
Am Bahnhof 2
Telefon (03394) 429 0

Frau Schröter
Am Bahnhof 2
Telefon (03394) 429314

Frau Schulze
Am Bahnhof 2
Telefon (03394) 429 0

Frau Lindner
Am Bahnhof 2
Telefon (03394) 429 0


Formulare


Merkblätter

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