Bürgerbüro

Reisepass


Kurzinformationen

Der Reisepass ist ein amtliches Ausweisdokument, dass das Ein- und Ausreisen in bestimmte Staaten erlaubt oder erst ermöglicht.


Beschreibung

Jeder Bundesbürger muss einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion. Bei einem Grenzübertritt ist ebenfalls ein Identitätsnachweis erforderlich. Innerhalb des Schengenraums genügt hierfür in der Regel der Personalausweis.


Bei Reisen außerhalb des Schengenraums ist meist ein Reisepass notwendig (Einreisebestimmungen können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts* nachlesen).

Der Reisepass kann als normale Variante, Expressvariante, mit 48 Seiten oder als vorläufiger Reisepass beantragt werden.

 

Bei jedem Reisepassantrag (außer bei dem vorläufigen Reisepass) werden zwei Fingerabdrücke des Antragstellers gescannt, auf hinreichende Qualität geprüft und an die Bundesdruckerei übermittelt. Auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) des Reisepasses werden u. a. das Lichtbild, die Fingerabdrücke und die Bezeichnung der erfassten Finger gespeichert. Die Fingerabdrücke werden in Form des flachen Abdrucks, in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers des Passbewerbers, auf dem Chip gespeichert. Der Reisepass muss persönlich beantragt werden. 

Die Expressvariante wird beantragt, wenn der Reisepass kurzfristig benötigt wird. Dieser ist innerhalb von 72 Stunden, bei Antragstellung vor 11 Uhr, abholbereit.

Der Reisepass mit 48 Seiten ist für Vielreisende gedacht.
Der vorläufige Reisepass ist kein elektronisches Dokument und wird somit ohne Chip und Fingerabdruck ausgestellt. Ein vorläufiger Reisepass kann nur in begründeten Einzelfällen beantragt werden.
 

Verlust/Diebstahl


Wurde der Reisepass gestohlen oder verloren, besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Sie müssen jedoch den Verlust/Diebstahl im Bürgerbüro anzeigen.


Rechtsgrundlagen

Passgesetz

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes


Notwendige Unterlagen

zusätzlich bei unter 18-Jährigen:

zusätzlich bei erstmaliger Beantragung:


Fristen

Die Fertigstellung des normalen Reisepasses bei der Bundesdruckerei dauert ca. 3 Wochen. Bei dem Expresspass sind es ca. 72 Stunden und der vorläufige Reisepass wird gleich bei der Antragstellung ausgestellt.


Gebühren


Ansprechpartner

Frau Lindner
Am Bahnhof 2
Telefon (03394) 429 0

Frau Schröter
Am Bahnhof 2
Telefon (03394) 429314

Frau Samusch
Am Bahnhof 2
Telefon (03394) 429 0

Frau Schulze
Am Bahnhof 2
Telefon (03394) 429 0


Formulare

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