Bürgerbüro

Wohnberechtigungsbescheinigung


Kurzinformationen

 

Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist der Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) unerlässlich. Die zuständigen Stellen sind die Ämter, amtsfreien Gemeinden und kreisfreien Städte.

 


Beschreibung

Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen nach § 22 Abs. 2 BbgWoFG:

 

gehören zum Haushalt Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1-5 Einkommenssteuergesetz, erhöht sich die Einkommensgrenze

 

Ab 01.01.2024 gelten - siehe Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 28 vom 19. Juli 2023 - folgende Grenzen:

 

maßgebliche Wohnungsgrößen:

 

Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen erhöht sich die Wohnfläche um 10,00 m² oder einen Wohnraum. Es kann nur ein Antrag auf einen WBS für den angestrebten Hauptwohnsitz gestellt werden.

Der WBS gilt 1 Jahr für das gesamte Land Brandenburg.

Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen. Es müssen alle mitziehenden Personen angegeben werden.


Rechtsgrundlagen

Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren im Bereich Wohnungswesen (GebO Wohn)

Verordnung über die zuständigen Stellen auf dem Gebiet des Wohnungswesens (WoweZV)

Verwaltungsgebührensatzung


Notwendige Unterlagen

 

Für Selbstständige sind folgende Unterlagen notwendig:

 

Nachweise über Besonderheiten:


Fristen

Die Erteilung bzw. Berechnung dauert ca. 1 Woche


Gebühren

Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins nach § 27 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG), auch in Verbindung mit § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) und § 4 Abs. 1 des Brandenburgischen Belegungsbindungsgesetzes (BelBindG) oder einer Wohnberechtigungsbescheinigung nach § 6 des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaus im Kohlenbergbau: 15,00 Euro


Ansprechpartner

Frau Schulze
Am Bahnhof 2
Telefon (03394) 429 0

Frau Lüdke
Am Bahnhof 2
Telefon (03394) 429 318