Bürgerbüro

Fundangelegenheiten


Kurzinformationen

  • der Finder muss persönlich im Fundbüro erscheinen.
  • bei der Annahme einer Fundsache wird eine Fundanzeige mit den Personalien des Finders und einer Beschreibung der Fundsache aufgenommen
  • die Abgabe der Fundsache kann auch durch einen Dritten mittels Vollmacht erfolgen.

 

Nach der Abgabe von bestimmten Fundsachen (z.B. Fahrrädern) ist eine Zusammenarbeit mit der Polizei erforderlich.

Der Finder kann Eigentumserwerb anmelden.


Beschreibung

Eine Fundsache ist eine vom Eigentümer verlorene Sache.

Keine Fundsachen sind absichtlich vom Eigentümer abgestellte oder entsorgte Sachen, z.B. schrottreife Fahrräder, alte Möbelstücke (Sperrmüll) usw. Diese Sachen sind von der Annahme durch das Fundbüro ausgeschlossen.

Die Fundsachen werden sechs Monate bei uns aufbewahrt. Werden die Fundsachen innerhalb dieser Frist nicht von Eigentümern abgeholt, werden sie den Findern ausgehändigt ( § 973 BGB: Eigentumserwerb) und wenn diese auf ihr Recht des Eigentumserwerbs verzichtet haben ( § 976 BGB: Eigentumserwerb der Gemeinde), geht die Fundsache in das Eigentum der Stadt über.

 

Zugelaufene oder aufgegriffene Tiere gehören nicht automatisch dem Finder. Gefundene Tiere müssen unverzüglich beim zuständigen Ordnungsamt/Bürgerbüro gemeldet werden.

Wird der Fund eines Tieres angezeigt, wird der Fund unverzüglich öffentlich bekannt gemacht, damit der Eigentümer des Tieres so schnell wie möglich ermittelt werden kann. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt über den Schaukasten der Stadt bzw. in der Presse.

Schaukasten: Stadtverwaltung, Heiligegeiststraße 19-23 in 16909 Wittstock/Dosse


Rechtsgrundlagen

§§ 965 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


Notwendige Unterlagen

Wenn Sie Fundsachen abholen möchten, ist die Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.

Bei Abholung durch Dritte ist eine Vollmacht vorzulegen.

Das Fundbüro benötigt für die korrekte Zuordnung und Herausgabe eine möglichst genaue Beschreibung der verlorenen Sache und der Umstände des Verlustes (Zeitpunkt, Örtlichkeit). Der Verlierer soll einen Eigentumsnachweis an der verlorenen Sache und deren Wert vorlegen.


Gebühren

Verwahrung von Fundsachen

kostenfrei Herausgabe von Fundsachen im Werte bis 25,00 €
6,00 € Herausgabe von Fundsachen im Werte von 26,00 bis 150,00 €
11,00 € Herausgabe von Fundsachen im Werte von 151,00 bis 500,00 €
16,00 € Herausgabe von Fundsachen im Werte von 501,00 bis 1000,00 €

Ansprechpartner

Frau Samusch
Am Bahnhof 2
Telefon (03394) 429 0