Wahlhelfer gesucht

Wittstock/Dosse, den 21.02.2018

Für die Landratswahl im Kreis Ostprignitz-Ruppin am Sonntag, 22. April 2018, werden noch Wahlhelfer für den Bereich Wittstock/Dosse sowie für die Ortsteile gesucht. Sofern eine Stichwahl erforderlich ist, findet diese am Sonntag, 6. Mai 2018, statt. Die Wahl ist eine Aufgabe der gesamten Bevölkerung, die an diesem Tag nicht nur vom Wahlrecht Gebrauch machen sollte, sondern die Stadt Wittstock/Dosse bei der Durchführung durch ehrenamtliches Engagement unterstützen kann. In den Ortsteilen gestaltete sich die Wahlorganisation dank der tatkräftigen Unterstützung durch die Ortsvorsteher in der Vergangenheit unproblematisch. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs sind insgesamt 28 Wahlvorstände zu besetzen, davon 18 in den Ortsteilen. Pro Wahlvorstand werden acht Personen benötigt. Als Wahlhelfer können sich alle Personen bewerben, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, denn diese sind gemäß § 8 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz – BbgKWahlG) wahlberechtigt.

 

Die Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit ein Erfrischungsgeld in Höhe von 15 Euro. Der Wahlvorstand muss rechtzeitig vor Beginn der Wahlzeit zusammentreten und sich an den jeweiligen Wahltagen um 7.30 Uhr im Wahllokal einfinden.

Die Wahlhandlung dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr; die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses schließt sich unmittelbar an.

Wer die Wahl des Landrates als Wahlhelfer ehrenamtlich unterstützen möchte, kann sich beim Wahlleiter der Stadt Wittstock/Dosse, Holger Schönberg, oder dessen Stellvertreter, Thoralf Degner, melden.

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Kontakt:

 

Herr Schönberg

Tel. (03394) 429 320

Fax (03394) 429 399

E-Mail: h.schoenberg@stadt-wittstock.de

 

Herr Degner

Tel. (03394) 429 323

Fax (03394) 429 399

E-Mail: t.degner@stadt-wittstock.de