„Ein-Elternregelung“ bei Notfallbetreuung für den Gesundheits- und Pflegebereich

Wittstock/Dosse, den 02.04.2020

Aufgrund der Coronakrise dürfen im Land Brandenburg seit dem 18. März 2020 nur Kinder in Kitas und Horten im Notfall betreut werden, wenn beide Eltern in einem systemrelevanten Beruf arbeiten.

Für bestimmte Bereiche, wie etwa den Gesundheits- und Pflegebereich, gibt es jetzt Ausnahmen. Für diese gilt die so genannte "Ein-Elternregelung". Für die Notfallbetreuung ist es demnach ausreichend, wenn nur ein Elternteil in einem der Bereiche tätig und keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist. Ist ein Elternteil in Heimarbeit tätig, entfällt dieser Anspruch. 

Die Einzelheiten sind in einer neuen Fassung der "Allgemeinverfügung über das Verbot des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und nicht erlaubnispflichtigen Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen und Heimvolkshochschulen" nachzulesen.