Neue Umgangsverordnung gilt ab 16. September 2021

Wittstock/Dosse, den 16.09.2021

Die Landesregierung Brandenburg hat die Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung beschlossen, die am Donnerstag, 16. September 2021, in Kraft getreten ist.

Mit der neuen Verordnung wird die „Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz“ (Anzahl der Patientinnen und Patienten, die mit einer COVID-19-Erkrankung stationär in einem Krankenhaus behandelt werden, innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner) neuer Leitindikator zur Beurteilung der pandemischen Lage im Land Brandenburg.

Außerdem wird die sogenannte 2G-Regel als Option für bestimmte Bereiche wie zum Beispiel die Innengastronomie, für Veranstaltungen und Beherbergung eingeführt. 2G-Regel bedeutet: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12, aber dafür kein Abstand, keine Maske und keine Beschränkung der Personenzahl. Die 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete) bleibt auch mit der neuen SARS-CoV-2-Umgangsverordnung bestehen und gilt ab dem bisherigen Schwellenwert einer Sieben-Tage-Inzidenz von 20 bezogen auf Landkreise und kreisfreie Städte.  

Weitere Informationen zur neuen Corona-Umgangsverordnung gibt es auf der Webseite des Koordinierungszentrums Krisenmanagement in Brandenburg.