Amt für Stadtentwicklung - Sachgebiet Liegenschaften
Erlösauskehr (VermG)
Beschreibung
Es handelt sich hier um die Mitteilungspflicht der Kommunen über die Veräußerung ehemals volkseigener Grundstücke und Gebäude. Nach Antragstellung der verfügungsbefugten Kommune wird durch die Zuordnungsbehörde mittels Bescheid festgestellt, ob der Erlös an den Verfügenden (Kommune) oder an einen anderen Berechtigten auszuzahlen ist.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Herr Krehl
Heiligegeiststraße 19-23
(03394) 429 111
(03394) 429 199
Frau Lindstädt
Zimmer C1.07
Heiligegeiststraße 19-23
(03394) 429115
(03394) 429199
Frau Steil
Heiligegeiststraße 19-23
(03394) 429 114
(03394) 429 199