Melderegister, Übermittlungssperre


Kurzinformationen

Die im Melderegister gespeicherten Personen haben gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an bestimmte Zielgruppen zu widersprechen.


Beschreibung

Aus dem Bundesmeldegesetz ergeben sich einige Widerspruchsmöglichkeiten für den Bürger:
 

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Absatz 2 Satz 1 BMG)
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft (§ 42 Absatz 3 Satz 2 BMG)
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Absatz 5 BMG)
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Absatz 5 BMG)
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Absatz 5 BMG)

 

Der Widerspruch/ die Widersprüche ist/ sind schriftlich, per E-Mail, persönlich oder fernmündlich bei der Stadt Wittstock/Dosse, Bürgerbüro, Am Bahnhof 2, 16909 Wittstock/Dosse einzulegen.


Rechtsgrundlagen

§ 42 Bundesmeldegesetz

§ 36 Bundesmeldegesetz

§ 50 Bundesmeldegesetz


Notwendige Unterlagen

  • bei persönlicher Vorsprache Personalausweis, Reisepass oder Heimatpass bei ausländischen Staatsbürgern
  • ggf. formloser Antrag schriftlich oder per E-Mail

Fristen

Eintragung im Melderegister erfolgt direkt nach Antragstellung bzw. Eingang im Bürgerbüro.


Gebühren

Keine Gebühr


Ansprechpartner

Frau Schulze
Am Bahnhof 2
Telefon (03394) 429 0

Frau Samusch
Am Bahnhof 2
Telefon (03394) 429 0

Frau Schröter
Am Bahnhof 2
Telefon (03394) 429314

Frau Lindner
Am Bahnhof 2
Telefon (03394) 429 0


Formulare

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