Bürgerbüro

Gewerbezentralregister, Auskunft beantragen


Kurzinformationen

Das Gewerbezentralregister (GZR) wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Es enthält Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen, Bußgeldentscheidungen wegen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten (soweit das festgesetzte Bußgeld 200 € übersteigt) sowie bestimmte rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen gegen Gewerbetreibende.


Beschreibung

Antragsteller für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können sowohl natürliche als auch juristische Personen (z.B. GmbH, AG) und Personenvereinigungen (z.B. OHG oder KG) sein.

 

Bei im Handelsregister eingetragenen Einzelfirmen kann immer nur eine Auskunft über die natürliche Person (Firmeninhaber) beantragt werden.

 

Bei Gründungsgesellschaften oder Gesellschaften des bürgerlichen Rechts können ebenfalls nur Auskünfte über die beteiligten natürlichen Personen beantragt werden.

 

Für eine natürliche Person ist der Antrag auf eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister grundsätzlich unter persönlicher Vorsprache zu stellen. Der Antragsteller muss mit Hauptwohnung in der Stadt Wittstock/Dosse bzw. den dazugehörigen Orts- und Gemeindeteilen gemeldet sein. 

 

Bei der Beantragung muss mitgeteilt werden, ob der Auszug aus dem Gewerbezentralregister für eine Behörde oder für andere Zwecke benötigt wird.

 

Im Falle, dass eine Behörde einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister verlangt, ist der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck zu benennen.


Rechtsgrundlagen

§ 14 Gewerbeordnung

§ 149 Gewerbeordnung


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
  • ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug zur Angabe der Handelsregisternummer, des Registergerichts, der Firmenbezeichnung und Rechtsform der Firma

Fristen

  • längstens 2 Wochen bis zur Zustellung

Gebühren

Bei der Antragstellung ist eine Gebühr von 13 € zu entrichten.

Eine Gebührenbefreiung ist nicht möglich.


Ansprechpartner

Frau Schulze
Am Bahnhof 2
Telefon (03394) 429 0

Frau Samusch
Am Bahnhof 2
Telefon (03394) 429 0

Frau Schröter
Am Bahnhof 2
Telefon (03394) 429314

Frau Lindner
Am Bahnhof 2
Telefon (03394) 429 0


Formulare

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