Amt für Stadtentwicklung - Sachgebiet Planung

Baugenehmigung


Kurzinformationen

Ein Baugenehmigungsverfahren ist erforderlich, wenn

  • das geplante Vorhaben nicht in der Liste der baugenehmigungsfreien Vorhaben (§ 55 BbgBO) aufgeführt ist oder
  • es sich nicht um die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden geringer oder mittlerer Höhe im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans handelt oder
  • das Vorhaben nicht in vollem Umfang den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht oder
  • die Erschließung nicht gesichert ist.

Beschreibung

Bauvorlagen sind gemäß § 10 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Bauantrag
  • Bauvorlagen

Fristen

ca. 4 Monate


Ansprechpartner

Frau Kubasch
Telefon (03394) 429 212


Formulare

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